Laut Landesregierung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mehr illegales Online Glücksspiel
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Ann Christin von Allwörden wurde die Entwicklung des illegalen Glücksspiels im Bundesland beleuchtet. Die Zahl der terrestrischen Spielhallen sei in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gleichzeitig werde jedoch ein Anstieg von Fällen im Bereich des illegalen Online-Glücksspiels registriert. Für diese Entwicklung sieht die Landesregierung jedoch keine Verantwortung.
Kleine Anfrage zur Glücksspiel-Entwicklung: Die zehn Fragen der CDU
Am 30. April 2025 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die zehn Fragen der CDU-Abgeordneten Ann Christin von Allwörden zur Glücksspiel-Entwicklung beantwortet, wobei auch die Teilfragen mit einbezogen wurden. Die Abgeordnete hatte spezifische Informationen zu den Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages gewünscht.
Die Antwort fokussiert sich auf die Rückentwicklung des terrestrischen Glücksspiels und die zunehmende Zahl von Fällen illegaler Glücksspielteilnahme. Die Zahlen zum Glücksspiel-Schwarzmarkt im Land lassen jedoch keine klaren Rückschlüsse zu.
Daten zur Schwarzmarkt-Situation wenig aussagekräftig
Die Landesregierung hat keine klaren Erkenntnisse darüber, welche Formen des illegalen Glücksspiels am häufigsten auftreten und welchen wirtschaftlichen Schaden der terrestrische Schwarzmarkt verursacht.
Jedoch wurde festgestellt, dass die registrierten Fälle sowohl im terrestrischen als auch im Online-Bereich gestiegen sind. 2021 gab es über die acht Landkreise hinweg einen Fall im terrestrischen Glücksspiel und drei im Online-Bereich. 2024 stiegen die Zahlen auf 26 und 77 registrierte Straftaten.
Die Zahlen stammen von verschiedenen Stellen: Die Daten zum terrestrischen Markt wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden erhoben, während die Online-Glücksspiel-Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik kommen. Die Landesregierung betont hierzu:
„Undifferenzierte Rückschlüsse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik auf die Verbreitung illegalen Glücksspiels im terrestrischen Bereich verbieten sich daher.”
Die Abgeordnete hatte auch gefragt, ob ein Zusammenhang zwischen der regionalen Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags und der Zunahme illegaler Glücksspielangebote besteht. Diesbezüglich erklärt die Landesregierung:
„Einen Zusammenhang zwischen dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetzes am 1. Juli 2021 und der behaupteten Zunahme illegaler Glücksspielangebote in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesregierung nicht.”
Es liege nicht in der Verantwortung der Landesregierung, das Online-Glücksspiel zu bekämpfen. Diese Aufgabe übernehme die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Es gibt daher auch keine Taskforce im Land, wie sie trotz allem in anderen Bundesländern wie Berlin oder Schleswig-Holstein existiert.
Rückgang landbasierter Spielhallen deutlich spürbar
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages hat der terrestrische Glücksspielbereich in Mecklenburg-Vorpommern einen dramatischen Rückgang erfahren. Ende 2021 gab es noch 184 Spielhallen, bis Ende 2024 sank die Zahl um 35 % auf nur noch 119 Standorte.
Der Rückgang bei den Spielautomaten ist noch deutlicher. Von 2.042 Geräten Ende 2021 sind bis Ende 2024 nur noch 1.384 registrierte Geräte übrig. Für die Landeshauptstadt Schwerin konnten keine Daten erhoben werden.
Die Frage, ob der Rückgang des terrestrischen Angebots den illegalen Glücksspielmarkt anheizen könnte, wird von der Landesregierung verneint. Das derzeitige gewerbliche Angebot sei „mit Blick auf die Ziele des § 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 [...] grundsätzlich ausreichend”. Es wird jedoch betont, dass man diese Entwicklungen „weiter im Blick behalten” wolle.
Quellen
Bildquelle