Schweizer Bundesgericht hat entschieden: 1,8 Millionen CHF Strafe gegen Badener Online Casino bleibt bestehen
Wegen Verstößen gegen das Geldspielgesetz muss die Stadtcasino Baden AG eine Strafe von 1,8 Mio. CHF [1,93 Mio. Euro] bezahlen. Die bereits vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Sanktion wurde nun auch durch das Schweizer Bundesgericht in letzter Instanz bekräftigt. Die Vorfälle betreffen das Online-Casino Jackpots.ch im Jahr 2020, insbesondere im Bereich Spielerschutz. Das Unternehmen teilt mit, dass die damaligen Mängel inzwischen ausgeräumt worden seien.
Jackpots.ch versäumte Sperren trotz exzessivem Spielverhalten
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist der langjährige Rechtsstreit zwischen der Stadtcasino Baden AG und der Aufsichtsbehörde nun offiziell beendet. Das Unternehmen war der erste Anbieter, der am 07.06.2019 eine Online-Zusatzkonzession erhielt. Die Plattform Jackpots.ch wurde am 05.07.2019 in Betrieb genommen.
Im Zuge einer späteren Stichprobenkontrolle stellte die Behörde mehrere „mittelschwere“ Verstöße gegen das Geldspielgesetz fest. Vor allem im Jahr 2020 habe das Casino es versäumt, Spieler mit besonders riskantem Verhalten rechtzeitig zu sperren.
15 Personen tätigten in diesem Zeitraum Einzahlungen über 100.000 CHF oder setzten mehr als 1 Mio. CHF ein. Viele von ihnen erlitten Nettoverluste im sechsstelligen Bereich. Eine frühzeitige Sperre wäre geboten gewesen, wurde jedoch nicht umgesetzt.
Die verhängte Geldstrafe belief sich auf 1,8 Mio. CHF und entsprach 2,5 % des Bruttospielertrags des Jahres 2020 – inklusive Erlöse aus dem landbasierten Betrieb wie aus dem Online Casino.
Spielerschutzmängel beseitigt - „Lehrgeld” gezahlt
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentierte die Stadtcasino Baden AG, der Online-Betrieb sei zu Beginn der Pandemie personell unterbesetzt gewesen. Gleichzeitig sei ein massiver Anstieg neuer Spielerkonten zu verzeichnen gewesen.
Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten und wies die Beschwerde im März 2024 ab. Nach der Entscheidung veröffentlichte das Unternehmen eine Stellungnahme, in der man sich auf durchgeführte Prüfungen berief und das Urteil als Teil eines kostspieligen Lernprozesses deutete:
„Der Betrieb unseres Online-Casinos wurde in den letzten zwei Jahren mehrfach geprüft, und die ESBK stellte jeweils fest, dass sämtliche Vorgaben einwandfrei erfüllt sind. Wie sich nun im vorliegenden Urteil zeigt, bezahlen wir als Pionierin ein hohes Lehrgeld.“
Mit dem nun bestätigten Bundesgerichtsurteil wird die Strafe über 1,8 Mio. CHF fällig. Darüber hinaus sind laut Medienberichten weitere 15.000 CHF an Verfahrenskosten zu entrichten.
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