Automatenverbände warnen vor den Folgen der Spielhallen-Schließungen in Niedersachsen zum Jahresende
Das drohende Aus für Doppelspielhallen sorgt in Niedersachsen für Alarmstimmung. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 wurden Mehrfachkonzessionen bundesweit untersagt, eine befristete Übergangsfrist endet nun Ende 2025. Auf dem Parlamentarischen Abend in Hannover warnten der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Automatenverband Niedersachsen e.V. (AVN) deshalb eindringlich vor den wirtschaftlichen Konsequenzen.
Branche fürchtet um 3.000 Jobs – Profit nur für den Schwarzmarkt
Für die niedersächsische Spielhallenlandschaft rückt das Ende einer Übergangsphase näher. Doppelspielhallen, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 untersagt sind, sollen ab 2026 nicht mehr betrieben werden. Diese Betriebe teilen sich Mietverträge, Personal und Sicherheitskonzepte und verlieren mit dem Jahresende ihre Grundlage.
Die Automatenverbände warnen seit Langem vor diesem Schritt. Laut DAW sind 3.000 qualifizierte Arbeitsplätze bedroht. Dabei gehe es ausdrücklich um reguläre Beschäftigungsverhältnisse mit geschultem Personal. Der Verband spricht von vorhersehbaren, gravierenden ökonomischen und gesellschaftlichen Konsequenzen.
„Zum Jahresende droht in Niedersachsen ein gravierender Schritt in die falsche Richtung für den Verbraucher- und Jugendschutz und vor allem für die Beschäftigten. Allein 3.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Ohne eine Verlängerung der Übergangsregelung wird ein funktionierender, legaler Markt weiter geschwächt, während illegale Angebote von dieser Entwicklung profitieren.”
Stecker fasste das in dem Bild eines „Konjunkturprogramms für den Schwarzmarkt” zusammen und forderte von der Landesregierung eine Umkehr. AVN-Chef Waldeck widersprach den Aussagen der Politik, die Standorte könnten auch nach dem Verbot weiter existieren.
Sobald Doppelhallen aufgelöst würden, fehle dem gesamten Betrieb die wirtschaftliche Grundlage. Die Verbände sehen den einzigen Gewinner dieser Entwicklung im illegalen Markt.
Ende in Niedersachen – Nur Hessen noch mit Schonfrist
Das bundesweite Verbot von Mehrfachkonzessionen stützt sich auf § 25 GlüStV. Er schreibt verpflichtende Mindestabstände zwischen Spielhallen vor, die mit 500 Metern Luftlinie angesetzt sind.
Den einzelnen Ländern wurde gestattet, diese Abstände genauer festzulegen, sie im Ausnahmefall zu verkürzen und Übergangsfristen einzuräumen, um eine Anpassung an die neue Rechtslage zu ermöglichen.
Letztlich aber gilt: Mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind überall in Deutschland untersagt. Übergangsregelungen bestanden in einigen Ländern, die Frist in Niedersachsen zählt nun zu den letzten und läuft bald ab.
Eine einzige Ausnahme bleibt Hessen. Dort sieht § 13 Abs. 1 Satz 2 HSpielhG vor, dass „eine längstens bis zum 30. Juni 2032 befristete oder verlängerte Erlaubnis für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex“ erteilt werden darf.
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