Die EU-Kommission geht gegen das maltesische Glücksspiel-Gesetz Bill 55 vor
Die Europäische Kommission hat am 18. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eröffnet. Grund ist das umstrittene Gaming Amendment Act, international als Bill 55 bekannt. Laut Kommission verstößt das maltesische Gesetz gegen die EU-Verordnung 1215/2012 über die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen.
Brüssel sieht Verletzung von EU-Recht
Nach der maltesischen Gesetzeslage sind die nationalen Gerichte verpflichtet, Urteile anderer EU-Staaten gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta unter Berufung auf die öffentliche Ordnung nicht anzuerkennen. Darüber hinaus werde es ausländischen Klägern laut Kommission unnötig erschwert, solche Ansprüche überhaupt vor maltesischen Gerichten geltend zu machen, obwohl diese Gerichte nach EU-Recht oft zuständig wären.
Die Kommission sieht hierin Verstöße gegen das Verbot der inhaltlichen Überprüfung ausländischer Urteile und gegen die eng auszulegende Ausnahme wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung.
Ziel der Verordnung sei es, eine einheitliche Vollstreckung und gegenseitige Anerkennung von Urteilen innerhalb der EU sicherzustellen. Damit solle gewährleistet werden, dass Verbraucherrechte auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wirksam durchgesetzt werden könnten.
Malta müsse nun innerhalb von zwei Monaten auf das Mahnschreiben reagieren. Sollte die Antwort ausbleiben oder unzureichend ausfallen, könne die Kommission im nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Diese sei Voraussetzung für ein mögliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Glücksspielaufsicht nimmt Stellung
Am selben Tag veröffentlichte die Malta Gaming Authority (MGA) eine Stellungnahme zu dem Verfahren. Nach Darstellung der Behörde enthalte Artikel 56A des maltesischen Gaming Act, eingeführt durch Bill 55, kein grundsätzliches Verbot der Vollstreckung ausländischer Urteile. Die Vorschrift basiere lediglich auf der in der EU-Verordnung vorgesehenen Ausnahme wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung.
Darüber hinaus verweist die MGA darauf, dass Maltas Lizenzsystem auf grenzüberschreitende Angebote ausgerichtet sei. Dieses solle gewährleisten, dass maltesische Anbieter EU-weit tätig werden könnten, sofern sie die nationalen Vorgaben erfüllten.
Die Regelungen dienten laut MGA dem Schutz der Spieler und umfassten Standards zu Spielerschutz, Minderjährigenschutz und verantwortungsvollem Glücksspiel. Nach Auffassung der MGA steht die nationale Regelung im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt und der einschlägigen Rechtsprechung.
Einschränkungen durch nationale Vorschriften anderer Mitgliedstaaten hält die Behörde für nicht vereinbar mit dem Unionsrecht. Gegenüber der Kommission signalisiert die MGA die Bereitschaft, den Dialog fortzuführen.
Quellen