Friedhöfe sind laut einem neuen Urteil des Consiglio di Stato als religiöse Orte anzusehen - und Casinos nicht erwünscht
Das oberste Verwaltungsgericht Italiens, der Consiglio di Stato, hat bestätigt, dass Wettbüros und Spielhallen auch im Umfeld von Friedhöfen die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände einhalten müssen. Ein Wettanbieter aus Neapel scheiterte mit seiner Berufung gegen den Lizenzverlust, den er aufgrund der Lage seines Betriebs direkt neben einem Friedhof erlitten hatte.
Friedhöfe als religiöse und besonders schützenswerte Orte
Laut dem Regionalgesetz Nr. 2/2020 in der Region Kampanien haben terrestrische Anbieter von Glücksspielangeboten einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu sogenannten „sensiblen Orten“ einzuhalten. Der Gesetzgeber zählt hierzu insbesondere sämtliche Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und sonstige Gesundheitseinrichtungen, teilstationäre soziale Einrichtungen sowie Orte religiöser Verehrung.
Die Stadt Neapel hat diese Kategorie weiter spezifiziert und Friedhöfe ausdrücklich als religiöse Stätten klassifiziert. Bereits 2015 hatte der Stadtrat mit der Verordnung (delibera n. 74/2015) geregelt, dass Friedhöfe dem Begriff der „luoghi di culto“ zuzuordnen sind.
Diese Regelung blieb auch mit Erlass des Regionalgesetzes gültig und wurde vom Consiglio di Stato als eine bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte inhaltliche Umsetzung bewertet. Im verhandelten Einzelfall lag das Wettbüro nur 110 Meter vom Friedhof entfernt – ein Umstand, der zum Lizenzentzug führte.
In seiner Berufung habe der Betreiber eingewandt, dass ein Friedhof nicht pauschal als religiöse Einrichtung zu gelten habe. Diese Argumentation überzeugte das regionale Verwaltungsgericht jedoch nicht.
Religiöse Bedeutung von Friedhöfen als rechtlicher Maßstab
Friedhöfe seien eng mit der religiösen Dimension und dem gemeinsamen Gedenken verbunden. Darüber hinaus befinde sich auf dem Gelände eine kleine Kapelle, was den religiösen Bezug zusätzlich verstärke. Das höchste Verwaltungsgericht bestätigte daher die Entscheidung der Vorinstanz.
Auch ohne regelmäßig ausgeübte religiöse Rituale könne ein Ort als Stätte religiöser Verehrung gelten. Zudem seien Friedhöfe Orte, an denen Menschen in Trauersituationen zusammenkämen und sich dabei oft in einem emotional verletzlichen Zustand befänden.
Dies mache sie im Sinne der Spielsuchtprävention zu besonders schützenswerten Bereichen. Mit dem Urteil der obersten Instanz sei somit nicht nur der konkrete Fall entschieden worden, sondern auch eine grundsätzliche Klarstellung erfolgt:
Friedhöfe fallen unter den Schutz sensibler Orte im Glücksspielrecht – sofern sie mit religiösem Gedenken verbunden sind, unabhängig davon, ob dort regelmäßig Gottesdienste stattfinden.
Quellen