Mit der Gambling Bill 2025 ersetzt Gibraltar das alte Glücksspielgesetz aus dem Jahre 2005
Am 1. Oktober 2025 tritt in Gibraltar die Gambling Bill 2025 in Kraft. Dieses neue Gesetz, das kürzlich im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht wurde, ersetzt den Gambling Act 2005 nach ganzen zwei Jahrzehnten. Das ehemalige EU-Mitgliedsgebiet setzt damit deutlich strengere Standards für die Glücksspielbranche. Wie der Gibraltar Chronicle heute berichtet, liegt der Fokus der Reform auf einer Modernisierung, die technische Entwicklungen und neue Markttrends berücksichtigt.
Neue Strukturen und erweiterte Pflichten
Das bisherige Gesetz orientierte sich bei seiner Entstehung stark am britischen Gambling Act 2005 und wurde den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Nach vielen Jahren im Einsatz und trotz einzelner Änderungen gilt es nun als veraltet.
Die neue Gesetzgebung bringt eine klare Aufgabentrennung. Die Authority ist für die Vergabe der Lizenzen zuständig, der Commissioner überwacht die Einhaltung und greift bei Verstößen ein.
Erstmals werden nun auch B2B-Dienstleister – darunter Softwarefirmen, Plattformbetreiber, CRM-Dienstleister, Marketingunternehmen und Holdingstrukturen – verpflichtet, eine Lizenz zu erwerben. Wer keine besitzt, darf auch keine Glücksspielwerbung mehr schalten.
Darüber hinaus wird verlangt, dass Anbieter physisch vor Ort präsent sind. Das bedeutet, dass Büros in Gibraltar angemietet und Personal beschäftigt werden muss.
Für Schlüsselpersonen wie Geschäftsführer oder Compliance-Verantwortliche gilt künftig eine individuelle Zulassungspflicht. Eigentümerwechsel werden ab einer Beteiligungsänderung von fünf Prozent melde- und genehmigungspflichtig.
Auch die Lizenzgebühren ändern sich grundlegend. Anstelle eines einheitlichen Tarifs kommt eine Staffelung, die sich an Größe und Tätigkeitsfeld des Unternehmens orientiert. Kleinere Anbieter zahlen weniger, größere mehr.
Wer mehrere Lizenzarten gleichzeitig beantragt, kann von Preisnachlässen profitieren. Damit sollen Kosten gerechter verteilt und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Attraktivität bleibt ungebrochen
Wie bisher zählt Gibraltar zu den beliebtesten Standorten für die Glücksspielbranche. Die steuerlichen Rahmenbedingungen bleiben unverändert: B2C-Anbieter zahlen die bisherigen Steuersätze, und B2B-Unternehmen sind auch weiterhin von der Glücksspielsteuer ausgenommen.
Die einzige große Veränderung besteht in der Pflicht zur echten Geschäftstätigkeit vor Ort. Eine reine Briefkastenadresse genügt nicht mehr. Für Gibraltar bedeutet dies mehr Arbeitsplätze, höhere Wertschöpfung und eine stärkere Bindung der Anbieter.
Für global agierende Unternehmen mit stabiler Struktur bleibt Gibraltar ein attraktiver Markt. Bestehende Lizenzen behalten ihre Gültigkeit, sodass der Betrieb ohne Unterbrechung unter den neuen klareren Bedingungen fortgeführt werden kann.
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