UK Gambling Commission: Neue Vorgaben für Boni und Werbepraktiken im Glücksspielbereich ab 2025
Die britische Glücksspielbehörde UKGC zieht eine klare Linie: Ab 19. Dezember 2025 gelten im Vereinigten Königreich strenge neue Regeln für Boni, Werbeaktionen und Marketing im Online-Glücksspiel. Damit will die Kommission ein System schaffen, das Spieler schützt statt verwirrt – und Missbrauchsmöglichkeiten für Anbieter eindämmt.
Schluss mit Kombi-Angeboten: Cross-Selling-Boni verboten
Die neuen Vorgaben sind Teil einer breiten Reformwelle, die auf das Regierungsweißbuch „High Stakes“ aus dem Jahr 2023 zurückgeht. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört das Verbot sogenannter Mischboni:
Künftig dürfen Glücksspielanbieter keine Aktionen mehr anbieten, bei denen man zum Beispiel sowohl eine Wette platzieren als auch ein Casinospiel spielen muss, um einen Bonus zu erhalten.
Diese Praxis war in der Branche üblich – wird aber von Experten als riskant und manipulierend eingeschätzt. Die Kommission erklärt: „Gemischte Produktaktionen verwirren Verbraucher und erhöhen das Risiko von Glücksspielschäden.“
Nicht alle Bonusformen sind betroffen: Aktionen innerhalb eines Produkttyps, etwa ein reiner Bonus im Casino oder ein Sportwetten-Angebot, sind weiterhin zulässig. Auch freie Boni ohne verknüpfte Bedingungen bleiben erlaubt, solange sie nicht an mehrere Produkte gebunden sind.
Warum das Verbot kommt
Studien zeigen: Wer über verschiedene Glücksspielarten hinweg spielt, neigt zu höherem Einsatz, mehr Verlusten und riskanterem Verhalten. Besonders betroffen: Menschen mit geringer Selbstkontrolle oder bereits bestehender Spielsuchtgefahr.
Viele Wohltätigkeitsorganisationen, Gesundheitsexperten und Verbrauchergruppen hatten sich deshalb für ein Verbot des Cross-Sellings ausgesprochen. Ihre Argumente: Klare Angebote sind transparenter, weniger manipulierend – und für viele leichter zu durchschauen.
Die Branche selbst zeigte sich gespalten: Während einige Anbieter auf die Beliebtheit kombinierter Angebote bei Kunden verwiesen, sehen andere das Verbot als wirtschaftliche Einschränkung.
Umsatzgrenze für Boni: Schluss mit 50-fach-Bedingungen
Ebenfalls neu: Wer künftig einen Bonus beansprucht, darf nicht mehr zu exzessiven Wetteinsätzen gezwungen werden. Die Obergrenze liegt künftig beim 10-fachen des Bonusbetrags.
Beispiel: Ein Bonus von £20 darf nur eine Wettanforderung von maximal £200 mit sich bringen.
Früher waren Bedingungen wie „50-facher Umsatz nötig“ keine Seltenheit – was in der Praxis bedeutete, dass Spieler oft mehrere Hundert Pfund setzen mussten, bevor sie überhaupt eine Auszahlung erhielten. Die UKGC warnt: „Hohe Umsatzbedingungen fördern schnelles, unkontrolliertes Spielen und können Schaden verursachen.“
Reaktionen auf die Umsatzregel
Die Meinungen zur neuen Einsatzgrenze waren geteilt: Viele Verbraucherschützer begrüßen sie – manche fordern sogar eine komplette Abschaffung solcher Bedingungen. Aus der Branche kam Widerstand: Ohne Umsatzbedingungen seien Bonusmissbrauch und Betrugsversuche schwerer zu kontrollieren.
Die Kommission verteidigt die Regel als Kompromiss zwischen freiem Spielermarkt und Schutz vor Schaden. Sie geht davon aus, dass 10-fach als Schwelle ausreichend Spielraum für Anbieter lässt – ohne Konsumenten über Gebühr zu belasten.
Damit die Regeln auch konsequent umgesetzt werden, wird der entsprechende Abschnitt des Verhaltenskodexes (LCCP 5.1.1) vollständig überarbeitet. Ziel: eine klarere Sprache, konkrete Vorgaben und weniger Interpretationsspielraum für Anbieter. Auch soll stärker zwischen harmlosen und potenziell problematischen Anreizen unterschieden werden.
Weniger Spielraum für irreführende Werbung
Mit den neuen Regelungen zieht die UKGC eine deutliche Grenze – und stellt den Spielerschutz in den Mittelpunkt. Tim Miller (UKGC): „Diese Änderungen werden die Verbraucher besser vor den Gefahren des Glücksspiels schützen und ihnen viel mehr Klarheit und Sicherheit über die Angebote verschaffen.“
Der Fokus liegt auf Fairness, Verständlichkeit und Prävention. Wie groß der Einfluss auf Geschäftsmodelle der Anbieter tatsächlich sein wird, bleibt abzuwarten.
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