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Österreich: Einführung regulierter Automatenwirtschaft in Salzburg und Burgenland

Freies Spiel heißt es im Burgenland - und künftig auch in Salzburg
Sabine Löwenberger
von Sabine Löwenberger am Donnerstag, 19. Juni 2025

Automaten legal, aber mit Auflagen: Salzburg und das Burgenland führen das kleine Glücksspiel ein

Mit neuen gesetzlichen Regelungen ebnen Salzburg und das Burgenland den Weg für eine kontrollierte Einführung des sogenannten kleinen Glücksspiels. Beide Bundesländer setzen auf ein Modell, das durch klare Begrenzungen und gesetzliche Auflagen sowohl Spielerschutz als auch fiskalische Interessen berücksichtigen soll. Während das Burgenland bereits aktiv Konzessionen ausschreibt, plant Salzburg die Umsetzung ab 2026. Die Entscheidung stößt auf gespaltene Reaktionen.

Begrenzte Bewilligungen und klare Vorschriften im Burgenland

Im Burgenland wurde das kleine Glücksspiel bereits im Jahr 2024 legalisiert. Die Landesregierung hat seither ein Lizenzmodell entwickelt, das eine streng limitierte Anzahl an Bewilligungen vorsieht.

Konkret handelt es sich um drei Konzessionen: eine für den Betrieb eines Automatensalons und zwei für Einzelaufstellungen in der Gastronomie. Die maximale Zahl der Geräte liegt bei 110 Spielautomaten.

Die Einzelkonzessionen erlauben jeweils die Verteilung von 63 Geräten, die dezentral aufgestellt werden müssen. Pro Spielstätte sind zehn bis zwanzig Automaten zulässig. Diese dürfen ausschließlich in Lokalen betrieben werden, die eine gültige Gastgewerbeberechtigung besitzen.

Das Gesetz stellt zudem klar, dass Minderjährigen der Zutritt zu Räumen mit Glücksspielautomaten verboten ist – eine Maßnahme zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen.

Salzburgs Gesetzespaket soll ab 2026 greifen

In Salzburg wurde der entsprechende Gesetzesentwurf am Mittwoch im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtags beschlossen. Das Regelwerk tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft und erlaubt die Lizenzierung von bis zu 472 Automaten. Auch hier gilt eine Begrenzung der Geräteanzahl pro Standort auf zehn bis fünfzehn.

Als politische Hauptmotivation wird die Bekämpfung illegaler Spielangebote genannt. Marlene Svazek (FPÖ), Landeshauptfrau-Stellvertreterin, betont:

„Wir schaffen damit legale Strukturen, die Spielern Sicherheit bieten und dem Schwarzmarkt den Boden entziehen.“

100-Meter-Regel sorgt für Kritik

Ein wesentlicher Streitpunkt betrifft die im Gesetz verankerte Mindestdistanz von 100 Metern zu Bildungseinrichtungen. Sozialarbeiter und Suchtexperten bewerten diesen Abstand als unzureichend. In Deutschland gelten in einzelnen Bundesländern deutlich strengere Vorgaben – etwa in Bremen mit einem Mindestabstand von 500 Metern.

Spielerschutzorganisationen kritisieren, dass die Nähe zu Schulen Jugendliche einer erhöhten Gefährdung aussetze. Ohne zusätzliche präventive Maßnahmen bestehe die Gefahr, dass durch die Legalisierung neue Zugänge zu problematischem Spielverhalten entstehen.

Wirtschaftlicher Nutzen: Steuereinnahmen erhofft

Beide Landesregierungen betonen auch die fiskalischen Vorteile der neuen Regelung. Im Burgenland wie auch in Salzburg rechnet man mit jährlichen Steuereinnahmen von rund 1,5 Millionen Euro. Diese Mittel sollen unter anderem den Standortgemeinden zufließen, was wirtschaftliche Impulse vor Ort ermöglichen könnte.

Frühere Schätzungen in Salzburg sprachen sogar von bis zu neun Millionen Euro jährlich, diese wurden jedoch inzwischen nach unten korrigiert. Die Einnahmeerwartungen bleiben dennoch ein zentrales Argument der Befürworter.

Lokale Betreiber zwischen Skepsis und Ablehnung

Nicht überall stoßen die neuen Regelungen auf Interesse. Besonders in ländlichen Gebieten zeigt sich Zurückhaltung. Elisabeth Werdenich, Wirtin im burgenländischen Deutsch Jahrndorf, lehnt eine Beteiligung ausdrücklich ab:

„Wir haben dieses Klientel nicht, außerdem bräuchte ich einen abgeschirmten Raum, damit Jugendliche nicht in Verführung geraten.“

Ihre Position steht exemplarisch für viele Wirtsbetriebe, die zwar formal zur Teilnahme berechtigt wären, sich jedoch bewusst gegen das Angebot entscheiden – aus moralischen oder betrieblichen Erwägungen.

Präventionsarbeit bleibt Schwachstelle

Ein häufiger Kritikpunkt bleibt das Fehlen konkreter Präventionsmaßnahmen. Weder in Salzburg noch im Burgenland sind umfassende Begleitprogramme für gefährdete Spielergruppen gesetzlich verankert.

Auch psychosoziale Hilfsangebote, Schulungen für Betreiber oder verpflichtende Informationsmaterialien fehlen bislang im Maßnahmenkatalog. Experten mahnen, dass rein regulatorische Ansätze ohne sozialpädagogische Ergänzung nicht ausreichen werden, um problematischem Spielverhalten wirksam entgegenzutreten.

Rechtssicherheit gegen Risiken abwägen

Mit ihren neuen Glücksspielgesetzen beschreiten Salzburg und das Burgenland einen Weg, der sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Die gesetzliche Erlaubnis zur Automatenaufstellung soll Ordnung in einen bislang grauen Markt bringen.  

Doch ohne flankierende Maßnahmen im Bereich Prävention und Jugendschutz bleibt das Modell angreifbar. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob sich die gesetzten Ziele erreichen lassen – oder ob neue Problemlagen entstehen.

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Quellen

Kronen Zeitung

Kurier

Bildquelle

MountainDweller / Pixabay

Sabine Löwenberger
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Über den Autor

Sabine Löwenberger verstärkt seit Dezember 2022 das Redaktionsteam von casino-finder.de. Doch ihre Expertise in der Glücksspielbranche reicht weit zurück: Seit 2008 ist sie als Texterin, Journalistin und Autorin für renommierte Webseiten im Glücksspielsektor tätig.

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