Nach einer hohen Geldstrafe zieht sich TGP Europe aus dem britischen Glücksspielmarkt zurück
Nach einer Untersuchung durch die britische Glücksspielaufsicht (UKGC) hat TGP Europe seine Lizenz zurückgegeben und seine Aktivitäten in Großbritannien eingestellt. Grund für den Rückzug ist eine Strafe in Höhe von 3,3 Millionen Pfund, die die Behörde wegen gravierender Mängel im Bereich der Geldwäschebekämpfung verhängte. Der Fall betrifft auch mehrere Sponsoringverträge im englischen Profifußball.
Verstöße bei Partnerschaften und Transparenz
TGP Europe fungierte als White-Label-Anbieter für zahlreiche Glücksspielseiten und kooperierte mit Drittanbietern über Lizenzvereinbarungen. Insgesamt 29 Marken waren im Vereinigten Königreich aktiv. Dieses Modell hat in der Vergangenheit bereits mehrfach für regulatorische Kritik gesorgt – insbesondere wegen mangelnder Kontrolle über Partnerstrukturen.
Nach Angaben der Gambling Commission habe TGP es versäumt, wirtschaftliche Verbindungen ausreichend zu überprüfen und Quellen von Zahlungen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Auch auf mögliche rechtliche Probleme in anderen Jurisdiktionen sei nicht ausreichend geachtet worden. Ähnliche Defizite waren der Behörde bereits im Jahr 2023 aufgefallen.
Die Aufsicht teilte mit, dass der Rückzug von TGP ohne vollständige strukturelle Änderungen erfolgt sei. In solchen Fällen bestehe die Erwartung, dass der Anbieter eine geordnete Schließung seiner Angebote für britische Nutzer sicherstelle und eine transparente Kommunikation über etwaige Rückforderungen ermögliche.
Auswirkungen auf Fußball und Sponsoring
Fußballvereine wie Newcastle United, Fulham und Burnley hatten Marken von TGP Europe als Trikotsponsoren. Die Gambling Commission wandte sich nach eigenen Angaben unmittelbar an die betroffenen Klubs, um sie auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen.
Die Clubs müssten dafür sorgen, dass die beworbenen Seiten technisch für britische Nutzer unzugänglich sind. Dies beinhalte auch Maßnahmen gegen Umgehungstechniken wie VPNs. Die Behörde forderte stichhaltige Nachweise, dass entsprechende Sperrmechanismen wirksam implementiert sind.
Bei Nichteinhaltung könnten laut Aufsicht auch Vereinsverantwortliche strafrechtlich belangt werden. Die Commission kündigte regelmäßige Kontrollen an und betonte, dass der Fall ein deutliches Signal für andere Betreiber mit vergleichbaren Geschäftsmodellen sei.
Quellen