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UKGC ahndet Verstöße von Platinum Gaming mit 10 Mio. GBP Strafe

Platinum Gaming trifft eine empfindliche Strafe der UKGC
Sonja Ceven
von Sonja Ceven am Donnerstag, 23. Oktober 2025

Die UK Gambling Commission hat Platinum Gaming mit einer Strafe von 10 Mio. GBP belegt

Die UK Gambling Commission (UKGC) hat den Glücksspielanbieter Platinum Gaming Limited zu einer Strafe von 10 Mio. GBP verpflichtet. Das in London ansässige Unternehmen, das unter anderem Unibet, 32Red und Bingo.com betreibt, habe nach Angaben der Aufsicht wiederholt gegen die gesetzlichen Anforderungen zum Spielerschutz und zur Geldwäscheprävention verstoßen. Es sei nicht das erste Mal, dass der Konzern wegen ähnlicher Verstöße sanktioniert wird.

Riskante Spieleinsätze und riesige Verluste hingenommen

Wie die UKGC in ihrer Mitteilung vom 22. Oktober erklärte, habe Platinum Gaming in insgesamt sieben Punkten gegen die Vorgaben zum Spielerschutz und zur Geldwäscheprävention verstoßen. Der Anbieter habe zugelassen, dass Kunden innerhalb kurzer Zeit hohe Geldbeträge verloren, ohne dass geeignete Maßnahmen ergriffen worden seien.

Die Kontrollsysteme hätten auffällige Verlustmuster nicht erkannt oder nicht ausgewertet. In vier dokumentierten Fällen hätte der Betreiber eingreifen müssen, da das Spielverhalten klar auf problematisches oder pathologisches Glücksspiel hingedeutet habe.

Ein Spieler habe innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung 5.000 GBP verloren und innerhalb von weniger als drei Monaten weitere 16.000 GBP verspielt, ohne dass das System reagiert habe.

Ein weiterer Kunde habe über einen Zeitraum von neun Monaten wiederholt sein monatliches Limit erreicht und insgesamt 31.000 GBP verloren. Eine dritte Person habe bereits 16 Minuten nach der Registrierung ihr Verlustlimit von 2.500 GBP überschritten, ohne dass eine Überprüfung erfolgt sei.

Zudem habe ein weiterer Spieler innerhalb von 23 Tagen 73.000 GBP eingesetzt und 4.100 GBP verloren, ohne dass der Anbieter den Vorgang geprüft oder den Kunden kontaktiert habe.

Keine ausreichenden Vorkehrungen gegen Geldwäsche

Auch bei der Geldwäscheprävention habe die UKGC deutliche Mängel festgestellt. Die Risikoanalyse von Platinum Gaming habe zentrale Kundengruppen außer Acht gelassen und sei damit unvollständig gewesen. Nicht berücksichtigt worden seien Kunden, deren Konten bereits vor 2023 wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung geschlossen worden seien.

Infolge dieser Lücken sei es vorgekommen, dass betroffene Personen neue Konten hätten eröffnen und wieder spielen können. Die zum Zeitpunkt der Untersuchung gültige Unternehmensrichtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche habe keine eindeutigen Regelungen enthalten und habe nicht präzisiert, wie der Umfang und die Tiefe von Kundenprüfungen zu bestimmen gewesen seien.

Es sei unklar geblieben, welche Maßnahmen bei unterschiedlichen Risikoprofilen erforderlich gewesen seien und in welchen Fällen erweiterte Prüfungen hätten stattfinden müssen. Diese Unbestimmtheit habe zu einer ungleichmäßigen Anwendung der Kontrollverfahren geführt.

Darüber hinaus habe die UKGC festgestellt, dass Hochrisikofaktoren, die in der internen Risikoanalyse ausdrücklich aufgeführt gewesen seien, in der Praxis keine Beachtung gefunden hätten. Dazu hätten risikoreiche Berufsgruppen, auffällig hohe Transaktionsvolumina sowie erhebliche Verluste gezählt. Diese Indikatoren seien bei Kundenüberprüfungen nicht systematisch berücksichtigt worden.

Platinum Gaming zuvor bereits von UKGC bestraft

Platinum Gaming war bereits 2023 wegen schwerer Verstöße gegen Aufsichtsbestimmungen mit einer Strafe von 2,9 Mio. GBP belegt worden. Die UK Gambling Commission bewertete den nun vorliegenden Fall als besonders gravierend, da sich die Probleme trotz der damaligen Sanktion fortgesetzt hätten. John Pierce, der bei der UKGC für den Bereich Vollzug verantwortlich ist, erklärte:

„Während branchenweit Fortschritte bei der Reduzierung unkontrollierter hoher Ausgaben erzielt wurden, sind die Versäumnisse bei Platinum Gaming besonders enttäuschend. Der Fall deckte gravierende Mängel in den Kundeninteraktionssystemen auf, darunter das Versäumnis, eindeutige Anzeichen für Schäden zu erkennen und darauf zu reagieren.”

Neben der Strafzahlung müsse das Unternehmen eine unabhängige Überprüfung seiner Prozesse vornehmen und regelmäßig Berichte über den Stand der Umsetzung an die Behörde übermitteln. Die Führungsebene trage künftig die unmittelbare Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen.

Die Aufsicht erklärte, die zusätzlichen Bedingungen sollten dazu beitragen, dauerhafte strukturelle Verbesserungen herbeizuführen und die Kontrollsysteme zu festigen. Falls die Fortschritte nicht ausreichten, werde über weitere aufsichtsrechtliche Schritte entschieden.

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Quelle

UK Gambling Commission

Sonja Ceven
Sonja Ceven
Über den Autor

Sonja Çeven ist seit Juni 2023 Teil des Redaktionsteams von Casino-finder.org. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Glücksspielsektor widmet sie sich einer Vielzahl von Themen. Ob Spielebeschreibungen, Casino-Bewertungen, praxisnahe Ratgeber oder tagesaktuelle News-Artikel – Sonja beleuchtet jeden Aspekt der Branche mit Tiefgang und einem besonderen Augenmerk auf die Entwicklungen in Deutschland.

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