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Bet3000 gewinnt Rechtsstreit gegen GGL: Sportwettenlizenz wiederhergestellt

Bet3000 hat die Lizenz zurück und der GGL vor Gericht eine Schlappe verpasst
Sabine Löwenberger
von Sabine Löwenberger am Dienstag, 17. Juni 2025

Bet3000 darf wieder auf dem deutschen Markt aktiv werden

Nach monatelangem Rechtsstreit hat der deutsche Sportwettenanbieter Bet3000 einen entscheidenden Sieg vor dem Verwaltungsgericht Halle errungen. Mit Beschluss vom 4. Juni 2025 hob das Gericht den Lizenzentzug der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf und ermöglicht dem Unternehmen damit die vollständige Rückkehr in den regulierten deutschen Sportwettenmarkt.

Lizenzwiderruf wegen angeblicher technischer Mängel

Betreiberin der Marke Bet3000 ist die IBA Entertainment Ltd., die sich nun auf ihre bundesweit gültige Sportwettenkonzession stützen kann. Die Auseinandersetzung zwischen Bet3000 und der GGL nahm im Sommer 2024 ihren Anfang.

Am 24. Juli entzog die GGL dem Anbieter seine bundesweite Lizenz, unter Verweis auf technische Defizite im IT-Überwachungssystem LUGAS. Laut Behörde habe Bet3000 wesentliche regulatorische Anforderungen nicht erfüllt, wodurch die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage gestellt worden sei.

Die Maßnahme hatte sofort weitreichende Konsequenzen: Sowohl das Online-Angebot als auch sämtliche stationäre Wettannahmestellen mussten den Betrieb einstellen. Zudem erloschen infolge behördlicher Mitteilungen die Genehmigungen für rund 250 Franchise-Partner bundesweit. Mehr als 1.500 Arbeitsplätze waren akut gefährdet.

Gericht stellt Rechtswidrigkeit fest

In seinem Urteil kommt das Verwaltungsgericht Halle zu einer klaren Bewertung: Sowohl der Widerruf selbst als auch der angeordnete Sofortvollzug seien rechtswidrig. Die GGL habe es versäumt, die Entscheidung ausreichend zu begründen und die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen und seine Partner angemessen abzuwägen. Wörtlich stellte das Gericht fest:

„Die Anordnung des Sofortvollzugs war unzureichend begründet, fehlerhaft und daher rechtswidrig.“

Darüber hinaus kritisierte das Gericht, dass die GGL mildere Maßnahmen – wie sie gesetzlich vorgesehen sind – nicht einmal in Erwägung gezogen habe. So hätte beispielsweise eine öffentliche Abmahnung als weniger einschneidendes Mittel Anwendung finden können, wie dies in anderen vergleichbaren Fällen üblich gewesen sei.

Unternehmensführung kritisiert Vorgehen der Aufsicht scharf

Unmittelbar nach dem Lizenzentzug reichte Bet3000 Klage ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Bereits am 6. August 2024 genehmigte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eine Zwischenverfügung, die es Bet3000 ermöglichte, zumindest den stationären Geschäftsbetrieb über seine Wettvermittlungsstellen wieder aufzunehmen. Das Online-Angebot blieb jedoch bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung offline.

Die Geschäftsführerin der IBA Entertainment Ltd., Melina Borisic, äußerte während des gesamten Verfahrens massive Kritik an der Vorgehensweise der GGL. In öffentlichen Erklärungen sprach sie von „Machtmissbrauch“, „öffentlich finanzierter Willkür“ und einem „respektlosen Umgang mit regulierten Anbietern“.

Besonders betonte Borisic, dass die von der GGL beanstandeten technischen Unzulänglichkeiten bereits beseitigt worden seien und sämtliche Vermittlungsversuche mit der Behörde zu keinem Ergebnis geführt hätten.

Das Unternehmen sieht sich durch das Urteil vollständig rehabilitiert. Bet3000 erklärte dazu:

„Über 1.500 Arbeitsplätze standen auf dem Spiel. Hunderte Franchise-Partner bangen seit Monaten um ihre wirtschaftliche Existenz. Dank der Entscheidung des Verwaltungsgerichts können wir unser Geschäft wieder vollständig aufnehmen.“

Mögliche Signalwirkung für die Glücksspielregulierung

Ein zentraler Kritikpunkt von Bet3000 war die ungleiche Behandlung durch die Aufsichtsbehörde. Während anderen Anbietern bei ähnlichen regulatorischen Verstößen lediglich öffentliche Abmahnungen oder Anhörungen ausgesprochen wurden, entzog die GGL Bet3000 sofort die gesamte Lizenz.

Auch das Verwaltungsgericht griff diesen Punkt in seiner Urteilsbegründung auf und verwies auf die Notwendigkeit verhältnismäßiger behördlicher Maßnahmen. Das Urteil wird in Fachkreisen als wegweisend für den deutschen Glücksspielmarkt gewertet.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2021 steht die GGL immer wieder in der Kritik. Experten bemängeln bürokratische Verzögerungen, intransparente Entscheidungsprozesse und eine zum Teil praxisferne Regulierungsphilosophie. Die Causa Bet3000 könnte nun eine Neubewertung des behördlichen Vorgehens in vergleichbaren Fällen nach sich ziehen.

Dank an Unterstützer und Kunden

In einer offiziellen Erklärung bedankte sich Bet3000 ausdrücklich bei seinen Kunden, Partnern und Mitarbeitern für ihre Geduld und Treue während der langen Auseinandersetzung:

„Auf Grundlage dieser gerichtlichen Bestätigung bekräftigt die Bet3000-Gruppe ihren Anspruch als einer der führenden Anbieter im deutschen Sportwettenmarkt. Wir setzen auch in Zukunft auf höchste technische Standards, beste Produkte und maximale Transparenz.“

Aktuell befindet sich die Webseite von Bet3000 noch im Wartungsmodus. Ein konkreter Termin für die vollständige Wiederaufnahme des Online-Angebots wurde bislang nicht genannt. Die technischen Vorbereitungen laufen jedoch bereits, sodass einem baldigen Neustart nichts mehr im Wege steht.

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Quelle

Bet3000

Bildquelle

Bet3000

Sabine Löwenberger
Sabine Löwenberger
Über den Autor

Sabine Löwenberger verstärkt seit Dezember 2022 das Redaktionsteam von casino-finder.de. Doch ihre Expertise in der Glücksspielbranche reicht weit zurück: Seit 2008 ist sie als Texterin, Journalistin und Autorin für renommierte Webseiten im Glücksspielsektor tätig.

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